Die Süddeutsche Zeitung sieht – zumindest in Bayern – eine mangelnde Planungssicherheit bei der Ausbildung von Geflüchteten. Bereits im September des vergangenen Jahres veröffentlichte das bayerische Innenministerium Vollzugshinweise für das Bundesintegrationsgesetz. Vorher war es auch Geflüchteten mit abgelehntem Asylantrag möglich zu einer Duldung, zu einer Arbeitserlaubnis und damit auch zu einer Berufsausbildung zu kommen. Dies ist offenbar nicht mehr flächendeckend gegeben. Für lediglich geduldete Flüchtlinge besteht nun eine große Unsicherheit bezüglich einer Arbeitserlaubnis. Die Ausländerämter in Bayern interpretieren die Vollzugshinweise des Innenministeriums nicht alle einheitlich und nutzen Ermessensspielräume. Mehr: http://www.sueddeutsche.de/bayern/arbeitserlaubnis-jobs-fuer-fluechtlinge-reine-gluecksache-in-bayern-1.3369080