Die Herkunftsländer der Geflüchteten weisen teilweise völlig anders Schul- und Bildungssysteme auf. Eine 1:1 Übertragung auf das deutsche System ist in deshalb nicht möglich. Viele Geflüchtete haben außerdem zwar entsprechende Schulen besucht, konnten diese aber nicht abschließen.

Für die Integration sind neben sprachlichen Kompetenzen erforderlich. Viele Arbeitgeber erwarten für den Einstieg auch Zeugnisse über erworbene Qualifikationen. Allerdings setzt eine Berufsausbildung nach BBiG/HwO keinerlei schulische Vorbildung voraus. Insofern sind ein Schulabschluss zwar erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich. Im Gegenteil kann ein Ausbildungsabschluss einen fehlenden Schulabschluss kompensieren. Somit bietet die duale Ausbildung für alle Personen ohne deutsche Schullaufbahn enorme und vor allem auch schnelle Chancen.

Quelle: BA-Statistik: Migrations-Monitor Arbeitsmarkt: Personen im Kontext von Fluchtmigration, Berichtsmonat: Dezember 2016, Tab. 4, Bestand in SGB II und SGB III. Eigene Berechnungen. Nach: Schier, Friedel: Welche schulische Vorbildung bringen Geflüchtete für die Berufsausbildung mit? Bundesinstitut für Berufsbildung (2017) https://www.bibb.de/dokumente/pdf/a21_schier_arbeitsmarkt-integration_2017_connote.pdf